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Simplenews und Nachweis der Einwilligung

Eingetragen von Smitty (30)
am 22.09.2009 - 14:27 Uhr in
  • Module

Hallo alle zusammen!

Ich habe gerade gelesen, dass es bei Newslettern, über die auch Werbung verschickt wird, notwendig ist, die Einwilligung des Empfängers nachzuweisen. Dazu soll man auch beim Double-Opt-In-Verfahren (wie es von simplenews verwendet wird) IP, Timestamp und Host in der Datenbank speichern (vgl.: http://adressdaten.wordpress.com/2009/07/22/nicht-ohne-mein-%E2%80%9Copt...). Das macht simplenwes allerdings nicht.

Wie seht Ihr die Sache?

Viele Grüße

smitty

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Dann hast du falsch gelesen.

Eingetragen von Alexander Langer (3416)
am 22.09.2009 - 15:12 Uhr

Dann hast du falsch gelesen. In dem von dir verlinkten Text steht "IP, Timestamp und Host des Double-Opt-Ins sollten gespeichert werden". "Sollten" ist Konjunktiv, nicht Indikativ - vom Unterschied zwischen "sollen" und "müssen" mal ganz abgesehen.

Da der Autor kein Anwalt ist und der Artikel keine Rechtsberatung kann es natürlich auch sein, dass es sich schlichtweg um eine fehlerhafte Formulierung handelt. Es kann auch sein, dass die Information als solche inkorrekt ist (Wer von uns ist schon Anwalt für Online-Recht?).

Ggf. reichst du die Abmahngebühren einfach an ihn weiter, wegen Falschinformation ;-)

--
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Email Marketing

Eingetragen von stBorchert (6003)
am 22.09.2009 - 16:18 Uhr

Hier mal ein interessanter Artikel zu dem Thema: Rechtliche Fallstricke im Email Marketing. Der Autor ist Anwalt und weiss auch, wovon er da so schreibt.

hth,

 Stefan

--
sei nett zu Deinem Themer

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Antworten aus der Praxis gesucht

Eingetragen von Smitty (30)
am 29.09.2009 - 15:54 Uhr

Zunächst mal sorry, dass die Sendepause so lang war. War mit was anderem beschäftigt.

@Alexander Langer:
Das hast Du wahrscheinlich das Problem nicht erkannt. Es geht in dem verlinkten Text nicht um die Frage, ob genau diese Speicherung von irgendeiner Vorschrift gefordert wird, sondern um eine Empfehlung, die der Autor ausspricht, um in einem Streitfall auf der sicheren Seite zu sein.

Denn nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 TMG muss die Einwilligung desjenigen, der den Newsletter bestellt, protokolliert werden. Das ist. m.E. vor allem auch im Interesse des Versenders, denn der muss dem Abonnenten ja im Zweifel nachweisen, dass dieser seine Einwilligung erteilt hat.

Die Frage ist nun aber: Wie kann diese Protokollierung in technischer Hinsicht erfolgen. Der Autor des von mir zitierten Artikels schlägt dazu vor, dass man "IP, Timestamp und Host in der Datenbank speichern sollte".

Meine Frage geht nun dahin,
- wie diese Protokollierung in der Praxis tatsächlich gemacht wird,
- ob jemand diese Daten tatsächlich speichert (bei der IP-Adresse wäre ich persönlich vorsichtig).
- ob es auch andere Verfahren gibt und
- ob man ggf. simplenews dazu bringen kann, das zu tun.

@stBorchert:
Vielen Dank! Der Artikel ist wirklich gut. Nur leider geht der Autor auf das Problem der Protokollierung nicht ein.

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Smitty schrieb Meine Frage

Eingetragen von Alexander Langer (3416)
am 29.09.2009 - 17:59 Uhr
Smitty schrieb

Meine Frage geht nun dahin,
- wie diese Protokollierung in der Praxis tatsächlich gemacht wird,

I.d.R. gar nicht, bzw. nur insofern, als dass man schon etwas computerphorensisches Geschickt benötigt um aus den Protokollen und Daten verschiedener Quellen den Vorgang als solchen nachvollziehen zu können.

Smitty schrieb

- ob jemand diese Daten tatsächlich speichert (bei der IP-Adresse wäre ich persönlich vorsichtig).

Ohne Protokoll gibt es auch nichts zu speichern. Nur was soll ein solches Protokoll aussagen? Dass es von einer anonymen IP Adresse irgendwann eine Bestätigung gab? Nach Zeitraum x ist zum einen das Speichern der IP Adresse problematisch, zum anderen die Zuordnung, denn auch die Provider dürfen die Verbindungsdaten nicht ewig vorhalten. Am Ende steht eh das Wort des Einen gegen das des Anderen, da der IP kein eindeutiger User zugeordnet werden kann. Und am Ende waren es eh die lieben Kids, die den Viagra-Newsletter aus Jux und Dollerei abonniert haben..

Frage ist doch viel mehr: Wie weit kann es gehen? Du musst eh mit dem Newsletter die Möglichkeit mitsenden sind aus diesem austragen zu können. Das ist im Zweifelsfalle einfacher als gleich den Anwalt zu rufen und eine Abmahnung rauszuschicken und das Feedback der Anwaltschaft des Abgeahnten abzuwarten und am Ende eh alles im Sande verlaufen zu lassen ;)

Smitty schrieb

- ob es auch andere Verfahren gibt und

Klar, du kannst versuchen ne schriftliche und handschriftlich unterschriebene Einwilligung zu bekommen. Die Anzahl der Abonnenten dürfte in dem Fall aber überschaubar sein.

Smitty schrieb

- ob man ggf. simplenews dazu bringen kann, das zu tun.

Programmieren kann man im Grunde alles. Ich würde mich nur vorher mit einem Fachanwalt kurzschließen, wenn ich eh schon dabei bin mir einen Kopf zu machen.

--
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