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Wo gibt es AGBs für User generated content?

Eingetragen von rhodes (631)
am 02.09.2012 - 11:36 Uhr in
  • Allgemeines zu Drupal
  • Drupal 7.x

Hallo zusammen,

in einer Drupal Webseite sollen angemeldete Benutzer in Ihren Diskussionsbeiträgen Texte und Bilder einstellen können.

Um vor Abmahnungen sicher zu sein sollen auf dem node/add Formular AGBs für User generated content eingefügt werden a la "keine rassistischen, beleidigenden Inhalte bzw keine Bilder, für die man die Rechte nicht hat".

Ich habe mal gesehen, dass es auf allen möglichen Seiten Impressums-Generatoren gibt, deren Output man verwenden darf, sofern ein Link angegeben wird, woher das Generat stammt.

Da User generated content für Webseiten beinahe Standard ist war meine Hoffnung, dass es auch eine Art Generator für AGBs für User generated content gibt. Leider habe ich ausser allgemeinen Hinweisen, worauf man achten könnte, nichts gefunden.

Hat jemand einen Tipp?

Danke & Grüsse

Rhodes

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Ich bin kein Jurist, aber ich

Eingetragen von torfnase (1525)
am 02.09.2012 - 13:06 Uhr

Ich bin kein Jurist, aber ich denke nicht, dass man sich durch die Angabe von AGB von einer Verantwortung für den veröffentlichten Kontent freizeichnen kann.
Das bezieht sich sowohl auf Bilder, an die der "Veröffentlicher" keine Rechte hat, als auch auf Text, z.B. Markenmissbrauch oder so.
Wenn du etwas auf deiner Seite veröffentlichst, dann bist du auch immer dafür verantwortlich.
D.h. bei einer Abmahnung bist du auch der Ansprechpartner (sprich: Abgemahnte).

Es heißt dann immer so, man können sich ja entstandene Kosten von dem erstatten lassen, der tatsächlichen diese Dinge auf deine Seite eingestellt hat, aus meiner Sicht ist das aber nur eine theoretische Möglichkeit. In der Praxis wirst du nicht damit durchkommen, derjenige, der das veröffentlicht hat, braucht ja nur zu bestreiten, dass er es veröffentlicht hat und schon ist der "schwarzen Peter" schon wieder bei dir.

Benutzer generierter Kontent ist immer auch ein großes Risiko.

Ich würde mich freuen, wenn es anders wäre, und würde mich auch freuen, andere Meinungen zu diesem Thema zu hören.

Gruß
Berthold Lausch

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Hallo Bertold

Eingetragen von rhodes (631)
am 02.09.2012 - 13:47 Uhr

ich bin auch kein Jurist, aber ganz so pessimistisch sehe ich es nicht.

>>derjenige, der das veröffentlicht hat, braucht ja nur zu bestreiten, dass er es veröffentlicht hat und schon ist der "schwarzen Peter" schon
Anonyme User sollten natürlich nichts posten können, nur angemeldete.

>>Wenn du etwas auf deiner Seite veröffentlichst, dann bist du auch immer dafür verantwortlich.
Schon, aber die Rechtssprechung geht wohl dahin dass ein Seitenbetreiber, der sich den Inhalt nicht zu eigen macht, nicht unbedingt für Urheberrechtsverletzungen gradesteht. Man muss also klar machen, dass man nur einen Rahmen zur Verfügung stellt, in den User Inhalte einbringen können, deren Rechte aber bei Ihnen bleiben.

Ausserdem sollte man einen "Inhalte melden" Button o.ä. einfügen, und so markierten Inhalt als Admin überprüfen.

Du hast recht, es ist ein schwieriges Feld, aber machbar. Und genau deshalb suche ich diese AGBs ;-)

Grüße Rhodes

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rhodes schriebich bin auch

Eingetragen von torfnase (1525)
am 02.09.2012 - 14:45 Uhr
rhodes schrieb

ich bin auch kein Jurist, aber ganz so pessimistisch sehe ich es nicht.
>>derjenige, der das veröffentlicht hat, braucht ja nur zu bestreiten, dass er es veröffentlicht hat und schon ist der "schwarzen Peter" schon
Anonyme User sollten natürlich nichts posten können, nur angemeldete.

ich denke nicht, dass da ein einfaches Double-Opt-In Verfahren ausreichen wird.
Es ist doch völlig egal, ob sich jemand angemeldet hat oder nicht. Jeder könnte sich doch immer auf den Standpunkt zurückziehen: Meine Benutzerdaten sind wohl ausgespäht worden.

Es ist doch so: Jeder kann erst einmal behaupten, was er will, z.B. "das war ich nicht". Und damit ist der Fall doch schon gegessen, denn wie willst du zweifelsfrei nachweisen, dass jemand einen bestimmten Beitrag gepostet hat. Das ist aus meiner Sicht nicht möglich. Für einen richterlichen Beschluß zur Herausgabe der IP's bei dem Provider wird das nicht ausreichend sein und selbst dann ist sich meines Erachtens die Rechtsprechung nicht einig, ob die Zuordnung von IP zu Benutzer zu Beitrag wirklich eindeutig ist.

Ich glaube es ist einfach so: Wenn du auf deiner Seite etwas veröffentlichst, dann stehst du auch dafür grade... und niemand sonst.
Egal, ob es sich um deine eigenen Kontent handelt oder um den Kontent von Dritten, denen du die Möglichkeiten gibst, etwas zu veröffentlichen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Partnerprogrammanbieter hatte mir ein Banner zur Verfügung gestellt, hatte aber nicht die Rechte an dem Banner.
Dafür bin ich zur Rechenschaft gezogen worden und niemand sonst. So ist es nun mal in der Praxis.
Man zahlt besser die Gebühren, denn sonst wird es noch teurer oder aber man hat soviel Geld, dass es einem das Risiko wert ist. Recht ist eben in Deutschland eine Sache der finanzielle Stärke.

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