Youtube Video eines Song posten
am 25.12.2013 - 14:31 Uhr in
Hallo Zusammen,
Darf man auf der eigenen Webseite, zu einem Song, das originale Youtube Musik Video vom offiziellen Youtube Kanal des Künstlers "veröffentlichen"?
So sieth es etwa aus:
Interpret
Titel des Song
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¦Youtube Video¦
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frohe Festtage
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Wenn es extern verlinkt wird,
am 25.12.2013 - 22:45 Uhr
Wenn es extern verlinkt wird, wird es vermutlich keine Probleme geben.
Du darfst aber nicht das Youtube Video herunterladen und bei dir noch mal posten. Könnte teuer werden.
und wenn ich es als iframe
am 26.12.2013 - 21:54 Uhr
und wenn ich es als iframe von youtube her verlinke?
Das Video wäre in diesem Moment immer noch bei Youtube, halt als iframe dargestellt...
LondiEP schrieb und wenn ich
am 26.12.2013 - 23:51 Uhr
und wenn ich es als iframe von youtube her verlinke?
Das Video wäre in diesem Moment immer noch bei Youtube, halt als iframe dargestellt...
Das ist alles kein Problem. Nur sollte es erkennbar sein, dass es ein Stream von Youtube ist.
youtube bietet ja sogar ein
am 27.12.2013 - 23:17 Uhr
youtube bietet ja sogar ein "Einbetten" an
Es gibt viele (wie meistens)
am 28.12.2013 - 11:21 Uhr
Es gibt viele (wie meistens) weltfremde Urteile, die das Einbinden/Einbetten auf Webseiten als "sich zu eigen machen" bezeichnen. Insbesondere wenn klar erkennbar ist, dass der Hochladende bei youtube nicht der Rechteinhaber ist, könntest du also auch Probleme bekommen.
Wobei... ich seh gerade, du willst es ja vom offiziellen Kanal einbinden. Das sollte gehen. (Wobei man bei deutschen Richtern das nie so genau weiß)
die Urheber
am 05.01.2014 - 15:08 Uhr
haben da generell etwas dagegen.
Die Gruppe ABBA zum Beispiel verbietet weltweit die Lizenzvergabe ihrer Songs (Ausnahme Madonna)...
Das könnte insgesamt sehr teuer werden, weil die Lizenzinhaber (Musikkomponist und Texter) verlangen können finanziell dafür entlohnt zu werden
Was bei einer Coverband, die die gecoverten Songs nur per CD oder DVD verbreitet ist noch günstig, weil 100 DVD mulitpliziert mit Summer X überschaubar ist.
Hingeben wird im WWW mit potenziellen Abnehmern/Zuschauern der gesamten Weltbevölkerung mulitpliziert - ergo könnte schon recht teuer werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter...
wenn es aber super wichtig für dich ist, dass das Youtube-video gezeigt wird, würde ich die Rechte-Inhaber anschreiben...und mir die Genehmigung schriftlich geben lassen.